Claudia Onuk
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Claudia Onuk Fotografie Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Claudia Onuk Fotografie, Hans-Busch-Weg 8, 41751 Viersen, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Auftraggebern.
(2) Grundlage des Vertrages ist das jeweilige individuelle Angebot, in dem Leistungen und Vergütung festgehalten sind.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots sowie Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Leistungen der Fotografin
(1) Die Fotografin erbringt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt und künstlerischer Freiheit.
(2) Stil, Bildauffassung und künstlerische Gestaltung entsprechen dem Portfolio und der Bildsprache der Fotografin. Reklamationen aufgrund subjektiver Stilvorstellungen sind ausgeschlossen.
(3) Die Fotografin ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung geeigneter Dritter zu bedienen.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Genehmigungen zur Aufnahme an den jeweiligen Locations vorliegen.
3. Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
(3) Mit Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des vereinbarten Honorars fällig. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
(4) Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig.
(5) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
4. Rücktritt und Terminverschiebung
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
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bis 6 Monate vor dem Termin: die Anzahlung verbleibt als Ausfallhonorar bei der Fotografin
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6 bis 3 Monate vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars
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weniger als 3 Monate vor dem Termin: 75 Prozent des vereinbarten Honorars
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei Krankheit oder höherer Gewalt auf Seiten des Brautpaares kann ein Ersatztermin vereinbart werden, sofern verfügbar.
(4) Sollte die Fotografin aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt verhindert sein, bemüht sie sich um geeigneten Ersatz. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatzfotografen besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
(1) Die Auswahl der Bilder erfolgt durch die Fotografin.
(2) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im JPG-Format in hoher Auflösung.
(3) Die Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen.
(4) Die Lieferung erfolgt innerhalb von 2 bis 6 Wochen nach dem Hochzeitstermin, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Eine bestimmte Anzahl von Fotos wird nicht garantiert, sondern ergibt sich aus Ablauf und Umfang der Hochzeit.
6. Nutzungsrechte
(1) Die Fotografin bleibt Urheberin aller erstellten Fotografien.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke.
(3) Eine kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
(4) Veränderungen oder Bearbeitungen der Bilder sind nur mit Zustimmung der Fotografin zulässig. Hiervon ausgenommen sind übliche Anpassungen für Social Media, sofern keine Verfremdung erfolgt.
7. Veröffentlichung der Bilder
(1) Eine Veröffentlichung der Fotografien durch die Fotografin erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers.
(2) Die Einwilligung kann sich auf Website, Social Media und sonstige Eigenwerbung beziehen.
(3) Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
8. Haftung
(1) Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sie auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für den Verlust digitaler Bilddaten haftet die Fotografin nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(4) Beanstandungen technischer Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich erfolgen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.